Eingebrachte Sachen Bedeutung

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Eingebrachte Sachen

Eingebrachte Sachen Logo #42257Kommt hauptsächlich in der Haftung des Herbergs-Gastwirts vor. Er haftet für die Zerstörung und Beschädigung eingebrachter Sachen der Gäste, wobei es nicht auf Verschulden des Gastwirtes oder seines Personals ankommt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42257
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